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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

ePA nimmt die wichtigste Hürde

12. September 2021

Was in der Alltagsmedizin umgesetzt wird, hängt nur zum Teil von Klinischen Studien und Leitlinien ab. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, wie der entsprechende Vorgang vergütet wird. Und nur damit hier keine Missverständnisse entstehen: Kliniken und Praxen als Wirtschaftsunternehmen sind dazu verdonnert, so zu denken und handeln – und keine Raubritter …

Die Vergütung war lange auch der größte Stolperstein bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Letzte Woche jetzt der Durchbruch: Rückwirkend zum 1. Januar 2021 können Vertragsärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser im laufenden Kalenderjahr einmalig 10 Euro für die Erstbefüllung je Patient und Akte abrechnen, dafür wurde die Pseudo-Ziffer 88270 eingerichtet. Mit der Erstbefüllung sind keinerlei Beratungspflichten gegenüber Patienten verbunden.

Dieses 10-Euro-Honorar gilt nur bis Ende des Jahres und soll dann in die einschlägigen EBM-Ziffern zur ePA eingearbeitet werden. Das klingt erst mal gut, lässt aber viele Fragen offen: Wer informiert die Patienten? Worauf ist bei der Abrechnung außer Ausschlussziffern noch zu achten? Und in welcher Höhe wird ab 2022 vergütet? Dass hier um die oft zitierten Peanuts gestritten wird, scheint skurril. Denn eine funktionierende ePA kann perspektivisch viel mehr einsparen, als sie heute kostet. Trotz der übersprungenen Hürde bleibt das Thema also interessant …

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