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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

DiGA Positionspapier

30. Mai 2023

Die Digitalen Gesundheitsanwendungen fristen in der Praxis oftmals ein eher kümmerliches Dasein; trotz aller Presseaktivitäten und Präsentationen. Auf dem 127. Ärztetag, der letzte Woche stattfand, waren die DiGAs wieder ein wichtiges Thema. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte in seiner Eröffnungsrede: „Ärztinnen und Ärzte sind guten Willens und offen für digitale Anwendungen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind aber nach wir vor frustriert, weil die Technik nicht stabil funktioniert und die Medienbrüche noch zahlreich sind.“

Wir möchten an dieser Stelle auf das (noch zu wenig) beachtete Positionspapier „Der Arztberuf im Wandel digitaler Transformation –Positionspapier zum Einsatz medizinischer Apps in der Versorgung“ der BÄK vom März 2023 verweisen und zitieren hier die Kernvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration von medizinischen Apps in das ärztliche Behandlungskonzept:

    1. DiGA müssen stärker in die ärztliche Therapie integriert werden. Sie dürfen nicht zu einem eigenen Versorgungsbereich parallel zu anderen medizinischen Versorgungsbereichen werden. Es sollten Anreize dafür geschaffen, werden, dass Hersteller versorgungsorientierte medizinische Apps entwickeln.
    2. Aufgabe des Arztes bleibt der Abgleich von externer Evidenz und der Beurteilung einer Therapie für einen einzelnen Patienten auf Grundlage der eigenen ärztlichen Erfahrungen (interne Evidenz). Die Politik wird aufgefordert, die Rolle des Arztes bei der Beurteilung von digitalen Anwendungen in der Medizin für seinen Patienten zu stärken.
    3. Medizinische Apps müssen Teil des ärztlichen Therapiekonzeptes sein. Eine Genehmigung der Anwendung von DiGA allein durch Krankenkassen wird von der Ärzteschaft abgelehnt. Die Politik wird aufgefordert, entsprechend nachzusteuern.
    4. Studien zu DiGA müssen stärker am Outcome orientiert sein, eine Orientierung an Strukturverbesserungen sollte stärker hinterfragt werden. Um mögliche Verzerrungen von Studienergebnissen bei der Aufnahme in ein Verzeichnis auszuschließen, ist eine intensivere Untersuchung der Studien erforderlich. Hierfür sollten bewährte Strukturen genutzt werden.
    5. DiGA müssen kontinuierlich bezüglich der Markt- und Versorgungsrelevanz analysiert und im realen Versorgungskontext bewertet werden.
    6. Es muss ein eigenständiges Beobachtungs- und Meldesystem (Vigilanz-System) zu DiGA aufgebaut werden.
    7. Bei den Preisen für DiGA muss die Verhältnismäßigkeit zu anderen Leistungen im Gesundheitswesen gewahrt bleiben. Zur Bewertung von Kosten-Nutzen-Aspekten und Versorgungsrelevanz von DIGA sollten Instrumente eingeführt werden.
    8. Ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen sollten entsprechend honoriert werden.

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