Die dezentrale Speicherung von Patientendaten ist eine der größten Effizienzbremsen im Gesundheitssystem. Unabhängig von der Datenschutzdiskussion – die wichtig und richtig ist – macht es keinen Sinn, die Daten zu einem Menschen fragmentiert vorzuhalten und im Bedarfsfall zu suchen. Oder, fast noch schlimmer, auf nicht aktuelle Daten zuzugreifen, obwohl woanders aktuelle Daten vorliegen. Zwar hat sich der Datenaustausch zwischen den einzelnen Playern und Systemen in den letzten Jahren deutlich verbessert, trotzdem ist hier noch viel Luft nach oben.
Die Website patentlyapple.com spekuliert jetzt, dass Apple womöglich in diesen Markt einsteigen möchte. Grundlage ist Apples Patentantrag 20160210416, der es erlauben würde, das Smartphone zum Türsteher zu machen. “… Methods include sending to the physician, with the a portable computing device of the patient, a subset of … health data elements requested by the physician … authorized for sending by the patient”.
Das gab es – mit anderer Hardware – schon 2003 im Planungsauftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Damals sollte die Elektronische Gesundheitskarte zusammen mit einer PIN dem Patienten den Schlüssel in die Hand geben, Daten freizuschalten oder eben nicht. Viel passiert ist seitdem nicht. Man darf aber getrost davon ausgehen, dass es in weniger als fünf Jahren eine saubere und akzeptierte Lösung geben wird – mit oder ohne Apple.