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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Vivy & Co. – Die Akte light

24. September 2018

Die endlose Geschichte der Patientenakte haben wir ja schon öfter thematisiert – jetzt ist sie um ein neues Kapitel reicher. Denn letzte Woche haben 14 gesetzliche und zwei private Krankenversicherungen, darunter die DAK Gesundheit mit über 5,7 Millionen Versicherten, ihre Kunden informiert, dass die App Vivy für sie zur Verfügung steht. Insgesamt 13,5 Millionen Versicherte sollen ihre persönlichen Gesundheitsdaten in der App verwalten können.

Nun ist Vivy nicht die erste E-Gesundheitsakte. AOK und TK stehen mit ähnlichen Projekten in den Startlöchern, daneben sind auch kassenunabhängige Anbieter im Rennen, zum Beispiel CompuGroup Medical und vitabook. Schon bald könnte in Deutschland also eine weitgehend flächendeckende Gesundheitsakten-Infrastruktur vorliegen. Die oft beschriebenen Vorteile wie Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder höhere Arzneimitteltherapiesicherheit scheinen also plötzlich zum Greifen nah.

Die Daten müssen auch keinesfalls vom Versicherten in einer Art doppelter Buchhaltung eingepflegt werden. Ab Ende 2018 will Vivy die Schnittstelle KV-Connect Mobile für den verschlüsselten Datenaustausch mit Ärzten in Praxen, Krankenhäusern und Laboren nutzen und die Daten könnten dann zukünftig direkt aus der Praxisverwaltungssoftware heraus mit der Vivy-Akte synchronisiert werden. Dabei sollen mehrstufige Sicherheitsprozesse und eine asymmetrische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz kommen, für die nur der Nutzer selbst den Schlüssel hat.

Der Patient als Herr seiner Daten. Endlich. Doch das kann noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Denn diese Infrastruktur hat bei allem Guten auch ihre Lücken. Etwa wenn Patienten nicht mehr selbst in der Lage sind, für die Verwaltung ihrer Daten zu sorgen. Die sektorübergreifende Patientenakte, an der die gematik seit Jahren bastelt, sollte besser heute als morgen startklar sein, um die Vorteile der Digitalisierung wirklich durchgängig verfügbar zu machen. Wie die „Akten light“ von heute dann mit der E-Health-Gesetz konformen Lösung von morgen zusammengeschaltet werden können, ist noch völlig unklar. Es bleibt also spannend.

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