Seit letzten Freitag (12. September 2025) gilt der EU Data Act (Verordnung 2023/2854). Damit setzt die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für den Umgang mit nicht-personenbezogenen und personenbezogenen Daten. Ziel ist es, Datenzugang und Datennutzung innerhalb der EU zu erleichtern, Datenmonopole zu verhindern und Innovationen zu fördern. Für das Gesundheitswesen in Deutschland ergeben sich daraus ein paar praktische Konsequenzen. Hersteller vernetzter Produkte (z. B. Medizinprodukte, Wearables, Diagnostikgeräte) sowie Anbieter zugehöriger digitaler Dienste werden dazu verpflichtet,...










