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MERS und die Lehren für den Datenschutz

15. Juni 2015

Das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) wird von einem Koronavirus verursacht und ist seit April 2012 bekannt. Bei schweren Verläufen, die überwiegend bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen auftreten, entwickelt sich eine Pneumonie bis hin zum akuten Atemnotsyndrom. Die Inkubationszeit beträgt ein bis zwei Wochen. Als Primärquelle des Virus stehen Dromedare in Verdacht, sekundär wird es von Mensch zu Mensch übertragen.

Ende Mai 2015 meldeten die Gesundheitsbehörden von Südkorea einen Ausbruch, der auf einen importierten Fall von MERS zurückgeht. Im Umfeld gab es mehr als hundert weitere Erkrankungen, auch Todesfälle wurden registriert. Die Regierung stellt deshalb Personen, die möglicherweise mit dem Virus in Kontakt kamen, unter Quarantäne – zur Not auch mal ein ganzes Dorf. Die Dorfbewohner haben dann keine persönlichen Kontakte zur Außenwelt mit Ausnahme von täglichen Messungen der Körpertemperatur durch Gesundheitsbeamte.

Die Beamten messen aber nicht nur Fieber, sondern überwachen auch die Positionen der isolierten Personen durch Nachverfolgung ihrer Smartphones, wie der Internetservice npr.org berichtet. Und für diese stark an Orwell erinnernde Maßnahme braucht die südkoreanische Regierung nicht einmal die Zustimmung der Patienten. „Datenschutz des Einzelnen ist wichtig, aber wir müssen die Ausbreitung des Virus für das Gemeinwohl stoppen“ verteidigt das zuständige Ministerium die Aktion. Ein massiver Interessenkonflikt, der auch hierzulande nicht unrealistisch scheint ….

MERS-Seite des RKI

npr.org

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