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Hilfsmittel – auch digital die Stiefkinder?

21. März 2021

Hilfsmittel fliegen im Gesundheitswesen meistens unter dem Radar. Kein Wunder, unter dem Strich sind sie bislang nicht als große Kostentreiber aufgefallen. Nach Angaben des VdEK entfielen im Jahr 2019 von den rund 233 Milliarden Euro Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen gerade mal 9 Milliarden auf Hilfsmittel. Das sind nicht einmal 4 Prozent.

Dabei haben Versicherte „Anspruch auf Versorgung mit … Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern …“. So steht es im Sozialgesetzbuch V. Die Palette umfasst unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen und Rollstühle – aber auch Verbrauchsmaterial wie Inkontinenzhilfen und allerlei mehr. Der GKV-Spitzenverband erstellt eine Liste, in der die Produkte aufgeführt sind, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden: das Hilfsmittelverzeichnis.

Hilfsmittel können jedoch auch technische Produkte wie Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen sein und spätestens an dieser Stelle kommt die Frage nach der Digitalisierung auf. Die Unternehmensberater von McKinsey hatten schon 2018 festgehalten, dass online-fähige Hilfsmittel „in hohem Maß das Fernmonitoring und die Betreuung chronisch kranker Patienten ermöglichen und so dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte und Notfalltransporte zu reduzieren“. Auf mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr errechneten sie das Einsparpotenzial.

Der Branchenverband Spectaris hat jetzt den Ball wieder aufgenommen und ein Positionspapier veröffentlicht. Dabei plädiert man für die Schaffung eigener Produktarten für online-basierte bzw. cloud-fähige Hilfsmittel innerhalb einer bestehenden Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis der GKV.  Als Beispiel verweist man auf das Potenzial web-fähiger Insulinpumpen, Smartpens und Blutzuckermessgeräte in der Versorgung von Diabetikern.

Insgesamt stellt man sich das ähnlich vor wie beim DiGA-Verzeichnis, inklusive einer Potenzialbewertung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und gegebenenfalls durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das nach einigem Hin und Her ja jetzt auch in der Regelversorgung angekommen ist.

Pressemeldung Spectaris

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