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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Fällt das Fernbehandlungsverbot?

26. Februar 2018

Über das Fernbehandlungsverbot für Ärzte wird seit Jahren diskutiert, auch hier auf medicallearning.de haben wir uns schon öfter mit diesem Thema beschäftigt. Fakt ist: Die Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich die Möglichkeit, per Videochat mit dem Arzt zu sprechen und bei Bedarf auch ein Rezept zu bekommen. Fakt ist auch: Ohne Fernbehandlung ist es ein Frage der Zeit, bis die Versorgung in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist.

Unter diesen Rahmenbedingungen hatte der Ärztetag 2017 beschlossen, das geltende Regelwerk zu überprüfen. Und der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Bundesärztekammer (BÄK) das Fernbehandlungsverbot jetzt angeblich lockern will. Künftig soll es dort heißen: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist“. Das geht laut SPIEGEL aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der BÄK hervor.

Voraussetzung soll es demnach sein, dass der Patient über die Besonderheiten einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert. Im Mai sollen die Delegierten auf dem Ärztetag über den Vorschlag des BÄK-Vorstandes abstimmen. Dort sind kontroverse Diskussionen vorprogrammiert, medicallearning.de wird Sie auch hier auf dem Laufenden halten.

 

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