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ePA: Wird sie 2024 wirklich Realität?

06. März 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach macht ja schon seit längerem Druck bei der Elektronischen Patientenakte (ePA) und wie man hört, ist sein Vorschlag zur Opt-out-Lösung gerade auch Thema bei der Klausurtagung der Bundesregierung. Die aktuell verfügbare ePA-Variante, die schon 2021 gestartet war, nutzen nicht mal 1 Prozent der Berechtigten. Traurig, aber wahr.

Mittelfristig ist bereits eine andere Telematikinfrastruktur in Planung, von der die gematik schon mal eine erste technische Spezifikation veröffentlicht hat. Sie soll auf einer „GesundheitsID“ basieren, die der europäischen Verordnung für elektronische Identifizierung (eIDAS) entspricht. Die Krankenkassen sollen dabei als so genannte sektorale Identity Provider die digitalen Identitäten ihrer Versicherten verwalten. Die können sich dann einfach per Smartphone legitimieren – wie das heute beim Bezahlen bereits möglich ist.

Allerdings benötigen medizinische Daten laut eIDAS-Verordnung eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Die gematik setzt das in der veröffentlichten Spezifikation über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN um. Eins davon braucht es dann neben der ID. Nicht sehr nutzerfreundlich … Ob biometrische Daten wie Gesichtserkennung oder Fingerabdrucksensor des Smartphones ein ausreichendes Sicherheitsniveau bieten, wird aktuell kontrovers diskutiert.

Weil solche Diskussionen erfahrungsgemäß dauern können, will Lauterbach jetzt pragmatisch vorgehen und setzt auf eine Zwischenlösung. „Wir machen Dinge viel zu kompliziert“ sagte er gerade in einem Interview mit der FAZ. Sein Credo: Nicht warten, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt, sondern endlich richtig loslegen. Und wenn es für den Anfang PDF-Dateien sind, die in der ePA gespeichert werden, will er damit auch leben. Klingt vernünftig. Mal sehen, wie das dann in der Praxis aussehen wird. Bis Ende 2024 soll es soweit sein.

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